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Arbeitsvertrag im ersten Job: Die große Checkliste

Arbeitsvertrag im ersten Job prüfen: Diese Klauseln zu Gehalt, Probezeit, Urlaub & Überstunden musst du vor der Unterschrift checken.

Zwei Frauen prüfen gemeinsam Vertragsunterlagen am Schreibtisch – Arbeitsvertrag vor der Unterschrift checken

Arbeitsvertrag im ersten Job: Warum du ihn genau lesen solltest

Der erste Arbeitsvertrag ist da – und die Versuchung ist groß, einfach zu unterschreiben. Endlich Jobzusage, endlich Gehalt, warum das Kleingedruckte hinterfragen? Genau hier passieren die teuersten Fehler des Berufseinstiegs: Klauseln zu Überstunden, Rückzahlungen oder Befristungen, die dich Jahre begleiten, werden in fünf Minuten abgenickt.

Dabei ist ein Arbeitsvertrag kein Hexenwerk. Die wichtigsten Punkte lassen sich in einer halben Stunde systematisch prüfen – wenn man weiß, worauf zu achten ist. Und anders als viele Berufseinsteiger:innen glauben, ist es völlig üblich, vor der Unterschrift Fragen zu stellen oder um Bedenkzeit zu bitten. Kein seriöser Arbeitgeber zieht deshalb ein Angebot zurück.

Dieser Artikel führt dich durch alle kritischen Vertragsbestandteile: Gehalt und Überstunden, Probezeit und Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeit sowie die Klauseln, bei denen du genauer hinschauen solltest. Am Ende steht eine kompakte Checkliste für den Moment vor der Unterschrift.

1. Gehalt, Sonderzahlungen und Überstunden

Beim Gehalt zählt nicht nur die Zahl, sondern das Gesamtpaket. Prüfe zuerst, ob das Bruttojahresgehalt dem entspricht, was im Gespräch vereinbart wurde – und ob es in zwölf oder dreizehn Monatsgehältern ausgezahlt wird. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind freiwillige Leistungen, sofern kein Tarifvertrag gilt: Stehen sie nicht im Vertrag, hast du in der Regel keinen Anspruch darauf.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Überstundenklausel. Formulierungen wie „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten" sind bei üblichen Gehältern rechtlich problematisch und oft unwirksam – die Rechtsprechung verlangt, dass die Anzahl der abgegoltenen Überstunden begrenzt und transparent ist. Üblich und akzeptabel sind Klauseln, die eine konkrete Zahl nennen, etwa bis zu zehn Überstunden monatlich.

Konkret: Ein Beispiel zur Einordnung: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.500 Euro und einer 40-Stunden-Woche entspricht eine Stunde Arbeit rechnerisch gut 20 Euro. Eine Klausel, die pauschal 20 unbezahlte Überstunden pro Monat abgilt, senkt deinen effektiven Stundenlohn also um mehr als zehn Prozent – das gehört vor der Unterschrift angesprochen.

Achte außerdem auf variable Bestandteile: Boni und Provisionen sollten mit nachvollziehbaren Zielen und Fälligkeiten beschrieben sein. Eine Formulierung wie „nach billigem Ermessen des Arbeitgebers" ohne jede Konkretisierung macht den Bonus praktisch unkalkulierbar.

2. Probezeit und Kündigungsfristen

Die Probezeit darf laut Gesetz höchstens sechs Monate dauern – das ist auch die branchenübliche Länge. Während der vereinbarten Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar für beide Seiten. Wichtig zu wissen: Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift ohnehin erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden.

Nach der Probezeit gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Viele Verträge verlängern die Fristen – prüfe dann, ob die Verlängerung für beide Seiten gilt. Eine Klausel, die dich an drei Monate bindet, dem Arbeitgeber aber vier Wochen lässt, ist unausgewogen und in dieser Form regelmäßig unwirksam.

Konkret: Rechne die Fristen einmal praktisch durch. Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende kann zwischen deiner Kündigung und dem tatsächlichen Ausstieg fast ein halbes Jahr liegen – relevant, falls du wechseln willst und der neue Arbeitgeber früher starten möchte. Lange Fristen sind nicht per se schlecht, du solltest sie nur bewusst eingehen.

Was während der ersten sechs Monate arbeitsrechtlich gilt und wie du diese Phase souverän gestaltest, liest du in unserem Guide zu Rechten und Tipps in der Probezeit.

3. Urlaub, Arbeitszeit und Homeoffice

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche – umgerechnet auf die übliche Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage pro Jahr. Alles darüber ist freiwillig, aber verbreitet: In vielen Branchen sind 26 bis 30 Urlaubstage üblich. Steht im Vertrag nur das gesetzliche Minimum, ist das ein legitimer Verhandlungspunkt.

Bei der Arbeitszeit sollte die vereinbarte Wochenstundenzahl klar beziffert sein. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, in Ausnahmen bis zu zehn mit späterem Ausgleich – ein Vertrag kann davon nicht zu deinen Lasten abweichen. Prüfe auch, ob Vertrauensarbeitszeit oder Zeiterfassung gilt und wie Mehrarbeit dokumentiert wird: Ohne Dokumentation lassen sich Überstunden später kaum nachweisen.

Konkret: Wenn dir im Gespräch zwei Tage Homeoffice pro Woche zugesagt wurden, muss das in den Vertrag oder eine schriftliche Zusatzvereinbarung. Mündliche Zusagen sind im Streitfall kaum durchsetzbar – und ein Wechsel der Führungskraft kann großzügige „gelebte Praxis" jederzeit beenden. Die Faustregel lautet: Was dir wichtig ist, gehört schriftlich fixiert.

Achte zuletzt auf den Arbeitsort: Eine weit gefasste Versetzungsklausel („bundesweiter Einsatz möglich") kann bedeuten, dass du an einen anderen Standort versetzt werden kannst. Ist dir dein Standort wichtig, lass ihn konkret benennen.

4. Kritische Klauseln: Befristung, Rückzahlung, Nebentätigkeit

Einige Klauseln verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie weitreichende Folgen haben. An erster Stelle steht die Befristung: Prüfe, ob dein Vertrag befristet ist und ob ein Sachgrund genannt wird. Eine Befristung ohne Sachgrund ist in der Regel auf insgesamt zwei Jahre begrenzt – und sie muss zwingend schriftlich vor Arbeitsantritt vereinbart werden, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Häufig sind auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen: Verlässt du das Unternehmen früh, sollst du Weiterbildungskosten anteilig zurückzahlen. Solche Klauseln sind nur in engen Grenzen zulässig – die Bindungsdauer muss im Verhältnis zur Fortbildung stehen und die Rückzahlung muss sich monatlich anteilig reduzieren. Pauschale Formulierungen ohne Staffelung sind ein Warnsignal.

Konkret: Ein Beispiel für eine faire Staffelung: Eine vom Arbeitgeber bezahlte Zertifizierung mit mehrwöchiger Freistellung wird über zwölf Monate „abgewohnt" – pro gearbeitetem Monat sinkt der Rückzahlungsbetrag um ein Zwölftel. Sollst du dagegen nach 18 Monaten noch den vollen Betrag erstatten, ist die Klausel unausgewogen und gehört nachverhandelt.

Prüfe außerdem die Nebentätigkeitsklausel: Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist unzulässig, üblich und in Ordnung ist eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote wiederum sind nur wirksam, wenn der Arbeitgeber dafür eine Karenzentschädigung zahlt – steht ein Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung im Vertrag, solltest du gezielt nachfragen.

5. Die Checkliste vor dem Unterschreiben

Bevor du unterschreibst, geh den Vertrag einmal systematisch mit dieser Liste durch. Sie deckt die Punkte ab, die in der Praxis am häufigsten zu Streit oder bösen Überraschungen führen.

  • Vertragsparteien und Stellenbezeichnung: Stimmen Position, Aufgabenbeschreibung und Startdatum mit der Zusage überein?
  • Gehalt: Bruttojahresgehalt, Zahl der Monatsgehälter, variable Bestandteile mit klaren Kriterien?
  • Überstunden: Konkrete, begrenzte Regelung statt Pauschalabgeltung?
  • Probezeit und Kündigungsfristen: Maximal sechs Monate Probezeit, Fristen für beide Seiten gleich?
  • Urlaub: Anzahl der Tage – und liegt sie über dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche?
  • Arbeitszeit und -ort: Wochenstunden beziffert, Homeoffice-Zusagen schriftlich, Versetzungsklausel geprüft?
  • Befristung: Falls befristet – Dauer, Sachgrund und Schriftform vor Arbeitsantritt?
  • Sonderklauseln: Rückzahlungs-, Nebentätigkeits- und Wettbewerbsklauseln verstanden und akzeptabel?

Findest du bei zwei oder mehr Punkten Unklarheiten, bitte um ein kurzes Gespräch, bevor du unterschreibst. Bei komplexen Verträgen – etwa mit weitreichendem Wettbewerbsverbot – lohnt sich eine arbeitsrechtliche Erstberatung; viele Gewerkschaften und Anwält:innen bieten sie zu überschaubaren Kosten an.

6. Vor der Unterschrift verhandeln – so gehst du vor

Der Moment zwischen Vertragsangebot und Unterschrift ist deine stärkste Verhandlungsposition: Das Unternehmen hat sich für dich entschieden und will dich an Bord holen. Nach der Unterschrift verhandelst du dagegen aus der Position „läuft doch alles". Nutze dieses Zeitfenster – höflich, sachlich und mit konkreten Punkten.

Bewährt hat sich ein dreistufiges Vorgehen: Erstens bedanken und echtes Interesse signalisieren. Zweitens die zwei bis drei wichtigsten Punkte benennen – mehr nicht, sonst wirkt es wie Feilschen um alles. Drittens jeden Punkt mit einer Begründung verbinden, etwa Marktüblichkeit oder im Gespräch gemachte Zusagen.

Konkret: Eine Formulierung, die funktioniert: „Ich freue mich sehr über das Angebot und möchte gern zusagen. Zwei Punkte würde ich vorher noch klären: Im Gespräch hatten wir über zwei Homeoffice-Tage gesprochen – können wir das in den Vertrag aufnehmen? Und beim Urlaub liegt der Vertrag mit 24 Tagen unter dem branchenüblichen Rahmen – sind 28 Tage möglich?" Kein Ultimatum, keine Drohung, nur klare Anliegen.

Wie du dabei souverän argumentierst, liest du in unserem Guide zur Gehaltsverhandlung für Berufseinsteiger. Und wenn der Vertrag unterschrieben ist, helfen dir unsere Tipps für die ersten 100 Tage im neuen Job, stark zu starten.

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Häufig gestellte Fragen

Was muss ich beim Arbeitsvertrag im ersten Job prüfen?

Die wichtigsten Punkte sind Gehalt inklusive Zahl der Monatsgehälter, eine konkrete statt pauschaler Überstundenregelung, Probezeit und Kündigungsfristen, Urlaubstage sowie Sonderklauseln zu Befristung, Rückzahlung von Fortbildungskosten und Wettbewerbsverboten. Mündliche Zusagen wie Homeoffice-Tage sollten immer schriftlich im Vertrag oder einer Zusatzvereinbarung stehen.

Wie lange darf die Probezeit maximal dauern?

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Während der vereinbarten Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten. Unabhängig davon greift der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden.

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei der üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht. Viele Arbeitgeber gewähren freiwillig mehr – 26 bis 30 Tage sind in vielen Branchen verbreitet. Steht im Vertrag nur das Minimum, ist das ein legitimer Punkt für die Verhandlung vor der Unterschrift.

Sind pauschale Überstundenklauseln zulässig?

Klauseln, die ohne jede Begrenzung „sämtliche Überstunden" mit dem Gehalt abgelten, sind bei üblichen Gehältern regelmäßig unwirksam, weil sie nicht transparent sind. Zulässig sind dagegen Regelungen, die eine konkrete Obergrenze nennen, etwa bis zu zehn Überstunden pro Monat. Wichtig ist außerdem, dass Mehrarbeit dokumentiert wird – sonst lässt sie sich später kaum nachweisen.

Kann ich vor der Unterschrift noch verhandeln?

Ja – der Zeitraum zwischen Vertragsangebot und Unterschrift ist sogar deine stärkste Verhandlungsposition, denn das Unternehmen hat sich bereits für dich entschieden. Beschränke dich auf zwei bis drei wichtige Punkte mit sachlicher Begründung. Wer sich vorher gezielt vorbereiten will, findet in den kostenlosen Karriere-Webinaren von ELEVEL praxisnahe Unterstützung mit Zertifikat.

Fazit: Erst prüfen, dann unterschreiben

Ein Arbeitsvertrag ist in 30 Minuten geprüft – die Folgen einer ungeprüften Unterschrift begleiten dich dagegen Jahre. Mit der Checkliste aus diesem Artikel erkennst du die kritischen Punkte auf einen Blick: Gehalt und Überstunden, Fristen, Urlaub und die Sonderklauseln, die im Alltag den Unterschied machen.

Nimm dir die Zeit, stell deine Fragen und verhandle die zwei, drei Punkte, die dir wirklich wichtig sind – seriöse Arbeitgeber erwarten das von souveränen Bewerber:innen sogar. So startest du nicht nur mit einem Job, sondern mit einem Vertrag, der zu dir passt.

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