ELEVELProbezeit verständlich erklärt: Wie lange sie dauert, welche Kündigungsfristen gelten, welche Rechte du behältst und wie du die ersten Monate meisterst.

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, der erste Arbeitstag steht bevor – und im Vertrag steht "sechs Monate Probezeit". Für viele Berufseinsteiger ist das ein diffuses Gefühl von Unsicherheit: Was darf der Arbeitgeber, was bedeutet das für meine Sicherheit, und worauf kommt es jetzt an?
Die Probezeit ist in Deutschland klar geregelt. Während dieser Phase gelten verkürzte Kündigungsfristen, gleichzeitig hast du als Arbeitnehmer weiterhin grundlegende Rechte. Wer die Spielregeln kennt, geht entspannter und souveräner in die ersten Monate.
In diesem Artikel erfährst du, wie lange die Probezeit dauern darf, welche Kündigungsfristen gelten, welche Rechte du behältst und mit welchen Strategien du diese Phase erfolgreich meisterst.
Die Probezeit ist gesetzlich begrenzt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch darf eine vereinbarte Probezeit höchstens sechs Monate betragen – mehr ist nicht zulässig.
In der Praxis vereinbaren die meisten Arbeitgeber genau diese sechs Monate, manche aber auch kürzere Zeiträume von drei oder vier Monaten. Eine Probezeit ist außerdem keine Pflicht: Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis können auch ohne sie beginnen. Bei befristeten Verträgen sollte die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtlaufzeit stehen.
Konkret: Steht in deinem Vertrag eine Probezeit von acht Monaten, ist diese Klausel insoweit unwirksam – die maximal zulässige Dauer bleibt sechs Monate. Die verlängerten Kündigungsmöglichkeiten enden also spätestens nach einem halben Jahr, unabhängig davon, was im Vertrag steht.
Wichtig: Die Probezeit und die gesetzlichen Wartezeiten für bestimmte Schutzrechte sind nicht immer deckungsgleich. Auch das spielt eine Rolle dafür, wie sicher dein Arbeitsplatz in dieser Phase ist.
Der wichtigste Unterschied zur Zeit nach der Probezeit liegt in den Kündigungsfristen. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer verkürzten Frist beendet werden.
Gesetzlich gilt während einer vereinbarten Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Diese Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen – also auch für dich, wenn du selbst kündigen möchtest. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können abweichende, meist längere Fristen vorsehen.
Konkret: Kündigt der Arbeitgeber dir am 10. des Monats, endet das Arbeitsverhältnis bei der gesetzlichen Frist zwei Wochen später – nicht erst zum Monatsende. Diese kurze Frist gilt allerdings nur innerhalb der vereinbarten Probezeit; danach greifen die regulären, längeren gesetzlichen Kündigungsfristen.
Da die rechtlichen Details im Einzelfall komplex sein können, lohnt bei einer konkreten Kündigung der Blick in den eigenen Vertrag und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man in der Probezeit kaum Rechte hat. Tatsächlich gelten die meisten arbeitsrechtlichen Ansprüche von Anfang an.
Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf den vereinbarten Lohn, auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach der gesetzlichen Wartezeit, auf anteiligen Urlaub und auf die Einhaltung von Arbeitsschutz und Pausenregelungen. Krank sein darfst du selbstverständlich – eine Krankmeldung ist kein Kündigungsgrund, auch wenn sie in der Probezeit oft mit Sorge verbunden wird.
Du bist in dieser Phase also keineswegs rechtlos. Der Hauptunterschied bleibt die erleichterte Kündigung – nicht ein genereller Verlust von Ansprüchen.
Die Probezeit ist nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine soziale und fachliche Bewährungsphase. Hier entscheidet sich, ob aus dem ersten Eindruck eine dauerhafte Zusammenarbeit wird.
Bewährt haben sich aktives Zuhören, das frühzeitige Stellen von Fragen statt stillem Raten, Zuverlässigkeit bei Terminen und eine offene Haltung gegenüber Feedback. Gerade am Anfang ist es klüger, einmal zu viel nachzufragen als eine Aufgabe falsch zu erledigen.
Konkret: Notiere dir in den ersten Wochen, wer im Team wofür zuständig ist, und merke dir Namen. Wer nach zwei Wochen noch jeden fragt, wie der Kollege heißt, wirkt unaufmerksam – wer Zusammenhänge schnell erfasst, signalisiert Engagement. Welche überfachlichen Fähigkeiten dabei besonders zählen, zeigt unser Überblick zu den wichtigsten Soft Skills für den Berufseinstieg.
Suche außerdem aktiv das Gespräch über deine Leistung. Ein kurzes Zwischenfeedback nach etwa der Hälfte der Probezeit gibt dir die Chance, rechtzeitig nachzusteuern, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.
Immer mehr Berufseinsteiger starten ganz oder teilweise im Homeoffice. Das bringt in der Probezeit eigene Herausforderungen mit sich, weil der informelle Kontakt zum Team schwerer entsteht.
Im Remote-Setting ist proaktive Kommunikation noch wichtiger als im Büro. Halte dein Team über deinen Arbeitsstand auf dem Laufenden, melde dich bei Unklarheiten früh und nutze Videocalls bewusst, um sichtbar und ansprechbar zu sein. Was im Büro nebenbei passiert, musst du aus der Distanz aktiver gestalten.
Konkret: Ein kurzes tägliches Status-Update an die Führungskraft oder im Team-Chat schafft Vertrauen und zeigt, dass du auch ohne ständige Aufsicht zuverlässig arbeitest. Weitere Strategien für den gelungenen Remote-Start findest du in unserem Artikel zu Remote Work für Berufseinsteiger.
Bitte zudem aktiv um regelmäßige Abstimmungstermine. Gerade in der Probezeit ersetzen sie den fehlenden Flurfunk und geben dir Orientierung, ob du auf dem richtigen Weg bist.
Gegen Ende der Probezeit steht häufig ein Gespräch über die weitere Zusammenarbeit an. Wer sich darauf vorbereitet, geht selbstbewusster hinein und kann eigene Anliegen platzieren.
Sammle vorab deine Erfolge der letzten Monate – konkrete Aufgaben, gelöste Probleme, positives Feedback. So kannst du im Gespräch belegen, welchen Beitrag du geleistet hast, statt nur allgemein zu beteuern, dass es "gut lief". Überlege dir auch, welche Entwicklungswünsche du hast.
Konkret: Formuliere zwei, drei Sätze zu deinem wichtigsten Beitrag, etwa "Ich habe den Onboarding-Prozess dokumentiert, sodass neue Kolleginnen schneller eingearbeitet werden." Solche konkreten Beispiele wirken stärker als pauschale Aussagen. Die Gesprächsführung ähnelt der im Vorstellungsgespräch – Vorbereitung hilft bei beidem, wie unser Überblick zu den häufigsten Fragen im Vorstellungsgespräch zeigt.
Falls das Gespräch auch das Gehalt berührt, lohnt es sich, vorbereitet zu sein. Die Probezeit erfolgreich zu bestehen ist oft der natürliche Anlass, über die weitere Entwicklung zu sprechen.
Nicht immer ist es der Arbeitgeber, der die Probezeit beendet. Manchmal merkt man selbst früh, dass der Job, das Team oder die Aufgabe nicht passt – und auch dann gilt die verkürzte Frist.
Du darfst in der Probezeit mit der gesetzlichen Frist von zwei Wochen kündigen, ohne Gründe nennen zu müssen. Wichtig ist, professionell zu bleiben: eine schriftliche Kündigung, ein sachliches Gespräch und ein sauberer Übergang hinterlassen einen guten Eindruck, auch wenn du gehst. Die Branche ist oft kleiner, als man denkt.
Konkret: Selbst wenn du enttäuscht bist, lohnt sich ein korrekter Abgang – ein ehemaliger Vorgesetzter kann später Referenz oder Kontakt sein. Vermeide es, Brücken abzureißen, und halte dich an die vereinbarte Frist. Ein überstürzter Abbruch ohne Absprache kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Überlege vor einer eigenen Kündigung außerdem, ob ein offenes Gespräch das Problem lösen könnte. Manchmal lassen sich Aufgaben oder Erwartungen anpassen, bevor ein Wechsel nötig wird.
Die ersten Monate im Job entscheiden viel – und sind leichter, wenn du weißt, worauf es ankommt. In den kostenlosen Live-Webinaren von ELEVEL bekommst du praxisnahe Strategien für Bewerbung, Berufseinstieg und die ersten Monate direkt von Experten.
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Eine vereinbarte Probezeit darf in Deutschland höchstens sechs Monate betragen. Längere Klauseln sind insoweit unwirksam. Viele Arbeitgeber vereinbaren genau sechs Monate, manche kürzere Zeiträume. Eine Probezeit ist außerdem keine Pflicht und kann auch ganz entfallen.
Während einer vereinbarten Probezeit gilt gesetzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, und zwar für beide Seiten. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen. Nach Ende der Probezeit greifen die regulären, längeren gesetzlichen Fristen.
Ja. Der Urlaubsanspruch baut sich anteilig von Beginn an auf. Der volle gesetzliche Jahresanspruch entsteht in der Regel erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Urlaub in der Probezeit zu nehmen ist möglich, sollte aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Selbstverständlich. Krankheit ist kein Kündigungsgrund, auch nicht in der Probezeit. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift in der Regel nach vier Wochen Beschäftigung. Wichtig ist, dich rechtzeitig krankzumelden und die Nachweispflichten einzuhalten.
Zeige Zuverlässigkeit, stelle früh Fragen, gehe offen mit Feedback um und suche aktiv das Gespräch über deine Leistung. Ein Zwischenfeedback nach der Hälfte der Zeit hilft, rechtzeitig nachzusteuern. In den kostenlosen ELEVEL-Webinaren lernst du, wie du in den ersten Monaten überzeugst.
Die Probezeit ist klar geregelt: maximal sechs Monate, verkürzte Kündigungsfristen, aber weitgehend volle Arbeitnehmerrechte. Wer das weiß, begegnet dieser Phase mit weniger Unsicherheit und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren – fachlich und menschlich zu überzeugen.
Geh die ersten Monate aktiv an: kommuniziere offen, hol dir Feedback und dokumentiere deine Erfolge. So wird aus der Bewährungsprobe der gelungene Start in eine dauerhafte Zusammenarbeit.