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Altersvorsorgedepot 2027: Guide für Berufsstarter

Altersvorsorgedepot ab 2027: Wer förderberechtigt ist, wie du 200 € Berufseinsteiger-Bonus sicherst und bis zu 540 € Zulage jährlich mitnimmst.

Altersvorsorgedepot: Warum der 1. Januar 2027 für dich zählt

Die geförderte private Altersvorsorge in Deutschland wird umgebaut. Das Altersvorsorgedepot ist dabei beschlossene Sache: Der Bundestag hat die Reform im März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat im Mai zugestimmt. Nutzen kannst du das neue Fördersystem ab dem 1. Januar 2027.

Eines vorweg, weil es die wichtigste Einordnung ist: Das Altersvorsorgedepot ist ein Baustein, keine komplette Altersvorsorge. Wie viel es dir bringt, hängt davon ab, wie es sich in deine übrige Vorsorge einfügt – gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und freies Sparen gehören genauso dazu. Wer nur auf die Förderung schaut und den Rest ausblendet, optimiert an der falschen Stelle.

Für Berufseinsteiger ist der Zeitpunkt trotzdem besonders relevant, denn eine der Förderungen ist an das Alter gekoppelt: Wer erstmals vor dem 25. Geburtstag ein Depot eröffnet, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Diese Möglichkeit kehrt später nicht zurück.

Dieser Artikel ordnet ein, was das neue Fördersystem kann: Wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, wie die Zulagen gestaffelt sind und wie sich das Depot zu anderen Wegen der Altersvorsorge verhält.

1. Was das Altersvorsorgedepot ist – und was sich zu Riester ändert

Das Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Du zahlst regelmäßig ein, der Staat legt Zulagen obendrauf, und das Kapital wird am Kapitalmarkt investiert – etwa in Aktien, Fonds und ETFs. Ausgezahlt wird es im Rentenalter.

Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Riester-Rente: Die Beitragsgarantie ist nicht mehr verpflichtend. Bislang musste der Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind. Diese Garantie klingt beruhigend, kostet aber Rendite – der Anbieter muss den Großteil des Geldes sicher und damit ertragsarm anlegen. Genau das galt als Hauptgrund dafür, dass Riester bei jungen Sparern unbeliebt war.

Wichtig zu wissen: Gefördert wird künftig nicht nur das reine Wertpapierdepot. Auch Versicherungslösungen, die im neuen Rahmen mit ETF- und Fondsstrategien arbeiten, fallen darunter. „Altersvorsorgedepot“ beschreibt also das Fördersystem, nicht ein einzelnes Produkt. Welche Umsetzung zu dir passt, hängt von deiner Situation, deinem Anlagehorizont und deiner Risikobereitschaft ab.

Die Kehrseite gehört zur ehrlichen Betrachtung dazu: Wo keine Garantie greift, trägst du das Marktrisiko selbst. Über 40 Jahre Ansparzeit relativieren sich einzelne schwache Börsenjahre erfahrungsgemäß; wer kurz vor dem Renteneintritt steht, bewertet dieselbe Frage anders.

2. Bist du förderberechtigt? Der Check für Studierende

Diese Frage steht vor allen anderen – denn ohne Anspruch bringt die beste Förderung nichts. Entscheidend ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer dort Beiträge zahlt, gehört zum förderberechtigten Personenkreis. Wer nicht, geht leer aus.

Für Studierende heißt das im Klartext: Ein Studium allein begründet keinen Anspruch auf Zulagen. Wer ausschließlich studiert und keiner rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, erhält keine staatliche Förderung – unabhängig vom Alter. Das ist bei vielen Studierenden der Regelfall und wird in Ratgebern oft übergangen.

Konkret: Mit einem Werkstudentenjob zahlst du Rentenversicherungsbeiträge – das sogenannte Werkstudentenprivileg befreit nur von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nicht von der Rentenversicherung. In dem Fall gehörst du zum berechtigten Kreis. Gleiches gilt für einen Minijob, sofern keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt – diese Befreiung wird häufig routinemäßig unterschrieben und kann den Anspruch kosten.

Ein Blick auf die eigene Lohnabrechnung schafft Klarheit: Steht dort ein Beitrag zur Rentenversicherung, besteht die Grundvoraussetzung. Wie du deinen Nebenjob steuerlich einordnest, beschreiben wir im Leitfaden zur Steuererklärung für Studierende.

3. So funktioniert die Förderung: bis zu 540 Euro pro Jahr

Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut. Diese Staffelung ist die eigentliche Besonderheit des neuen Systems.

  • Stufe 1: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Prozent dazu – also 180 Euro.
  • Stufe 2: Auf die weiteren 1.440 Euro gibt es 25 Prozent – also nochmal 360 Euro.

Zusammen ergibt das maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, das entspricht 150 Euro im Monat. Der Mindesteigenbeitrag, ab dem überhaupt gefördert wird, liegt bei 120 Euro im Jahr. Wer Kinder hat, kann zusätzlich Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind erhalten.

Bemerkenswert ist das Verhältnis der beiden Stufen: In der ersten Stufe ist die Förderquote mit 50 Prozent doppelt so hoch wie in der zweiten. Wie viel Eigenbeitrag für dich sinnvoll und darstellbar ist, hängt von deiner Einkommens- und Lebenssituation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Beispielrechnung: Bei 30 Euro monatlich, also 360 Euro im Jahr, ist die erste Stufe ausgeschöpft: 180 Euro Zulage kommen hinzu. Aus 360 Euro Eigenbeitrag werden 540 Euro. Bei 150 Euro monatlich, also 1.800 Euro im Jahr, sind es 540 Euro Zulage auf 1.800 Euro – in Summe mehr Geld, prozentual eine geringere Förderquote.

4. Der Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro nur bis zum 25. Geburtstag

Dieser Punkt ist der einzige mit einer festen Frist. Wer sein Altersvorsorgedepot erstmals vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich. Danach entfällt der Bonus dauerhaft.

Diese 200 Euro wirken vor allem im ersten Jahr stark, weil sie unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags fließen.

Beispielrechnung: Eine 22-jährige Werkstudentin zahlt 30 Euro monatlich ein, also 360 Euro im Jahr. Sie erhält 180 Euro Grundzulage plus 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus. Das sind 380 Euro vom Staat auf 360 Euro eigenen Beitrag – im ersten Jahr also mehr, als sie selbst eingezahlt hat. Voraussetzung bleibt die Rentenversicherungspflicht aus dem Werkstudentenjob.

Wer kurz vor dem 25. Geburtstag steht, für den ist der Zeitpunkt der Eröffnung damit ein eigener Faktor: Der Anbieter lässt sich später wechseln, der Bonus nicht nachholen.

5. Altersvorsorgedepot oder freier ETF-Sparplan?

Diese Frage stellt sich zu Recht, denn ein normaler ETF-Sparplan ist bei jedem Broker in wenigen Minuten eingerichtet und jederzeit verfügbar.

Für die geförderte Variante spricht die Zulage. Eine Förderquote von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro ist ein Effekt, den eine Marktrendite so nicht zuverlässig liefert. Wer zusätzlich den Berufseinsteiger-Bonus mitnehmen kann, verstärkt das im ersten Jahr deutlich.

Für den freien Sparplan spricht die Flexibilität. Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist bis zur Regelaltersgrenze gebunden – es steht nicht zur Verfügung, wenn mit 30 eine Kaution, ein Auto oder eine Selbstständigkeit zu finanzieren ist. Hinzu kommt die nachgelagerte Besteuerung: Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, dafür wird die spätere Rente versteuert.

In der Praxis stehen sich beide Wege selten als Entweder-oder gegenüber – geförderte und frei verfügbare Anlage erfüllen unterschiedliche Zwecke, und welche Gewichtung sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Zeithorizont und geplanten größeren Ausgaben ab. Wer zunächst überhaupt Spielraum zum Sparen finden muss, findet Ansätze in unserem Artikel zur Finanzplanung mit kleinem Budget.

6. Was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert

Falls bereits ein Riester-Vertrag besteht – selbst abgeschlossen oder von den Eltern eingerichtet: Er bleibt gültig. Die Reform sieht Bestandsschutz vor, der Vertrag kann nach den bisherigen Förderregeln unverändert weiterlaufen.

Zusätzlich ist ein freiwilliger Wechsel in das neue Fördersystem vorgesehen. Ob sich das rechnet, lässt sich nicht allgemein beantworten: Es hängt von der Restlaufzeit, den im Vertrag enthaltenen Kosten, der bisherigen Wertentwicklung und der eigenen Risikoneigung ab.

Konkret: Die Abwägung verläuft im Kern zwischen Renditechance und Garantie – und diese Gewichtung verschiebt sich mit der verbleibenden Zeit bis zum Renteneintritt. Wer den eigenen Vertrag bewerten will, findet die relevanten Angaben in der jährlichen Standmitteilung, insbesondere die ausgewiesenen Kosten. Ein Wechsel ist eine Einzelfallentscheidung, die eine individuelle Prüfung erfordert.

7. Nicht verwechseln: Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente

In Nachrichten und Suchergebnissen tauchen beide Begriffe oft nebeneinander auf, teils sogar synonym. Es handelt sich aber um zwei verschiedene Vorhaben mit unterschiedlichen Zielgruppen.

Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Erwachsene, ersetzt die Riester-Förderung und ist bereits beschlossenes Recht. Die Frühstart-Rente betrifft Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, für die der Staat 10 Euro monatlich einzahlen will. Sie befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

Konkret: Für Studierende und Berufseinsteiger ist die Frühstart-Rente nicht einschlägig – die Altersgrenze liegt darunter. Relevant wird sie allenfalls mit Blick auf jüngere Geschwister oder eigene Kinder. Wenn also von 10 Euro monatlich vom Staat die Rede ist, geht es um ein anderes Vorhaben.

8. Deine Checkliste bis zum Start am 1. Januar 2027

Abschließen lässt sich vor 2027 nichts – die Produkte existieren noch nicht. Klären lässt sich trotzdem einiges, damit im Januar keine Zeit verloren geht.

  • Förderberechtigung prüfen: Weist die Lohnabrechnung Rentenversicherungsbeiträge aus? Ohne sie keine Zulage.
  • Alter im Blick behalten: Steht der 25. Geburtstag bevor, ist der Eröffnungszeitpunkt ein eigener Faktor.
  • Eigenbeitrag überschlagen: Welcher monatliche Betrag ist dauerhaft darstellbar, ohne die eigene Liquidität zu strapazieren?
  • Bestehende Verträge sichten: Riester-Standmitteilung heraussuchen, Kosten und Restlaufzeit prüfen.
  • Gesamtbild herstellen: Gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge und vorhandene Anlagen zusammentragen – erst daraus ergibt sich, welche Rolle das Depot überhaupt spielen soll.
  • Markt beobachten: Für das Depot ist eine Kostenobergrenze vorgesehen. Ein Vergleich lohnt trotzdem, sobald die ersten Produkte angekündigt werden.

Wie sich das Depot in das Gesamtbild aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge einordnet, beschreibt unser Überblick zur Altersvorsorge für Berufseinsteiger.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist das neue staatlich geförderte System der privaten Altersvorsorge und löst die Riester-Förderung ab. Statt einer verpflichtenden Beitragsgarantie wird am Kapitalmarkt investiert, etwa in Aktien, Fonds und ETFs. Gefördert werden sowohl Wertpapierdepots als auch Versicherungslösungen mit entsprechenden Anlagestrategien. Das Gesetz ist seit Mai 2026 in Kraft, nutzbar ab dem 1. Januar 2027.

Bekommen Studenten Zulagen für das Altersvorsorgedepot?

Nicht automatisch. Ein Studium allein begründet keinen Anspruch – maßgeblich ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer ausschließlich studiert und keiner rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, erhält keine Zulagen. Mit einem Werkstudentenjob oder einem Minijob mit Rentenversicherungsbeitrag besteht die Grundvoraussetzung dagegen.

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Der Staat gibt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (180 Euro) und 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro (360 Euro). Maximal sind das 540 Euro Grundzulage pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro jährlich, Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind sind zusätzlich möglich.

Was ist der Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro?

Wer sein Depot erstmals vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur regulären Zulage. Beispiel: Bei 30 Euro monatlich (360 Euro im Jahr) kommen 180 Euro Zulage plus 200 Euro Bonus zusammen, also 380 Euro vom Staat im ersten Jahr. Voraussetzung ist auch hier die Rentenversicherungspflicht. Nach dem 25. Geburtstag entfällt der Bonus.

Reicht das Altersvorsorgedepot als Altersvorsorge aus?

Nein, es ist ein Baustein unter mehreren. Eine tragfähige Altersvorsorge setzt sich in der Regel aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge zusammen. Welche Rolle das geförderte Depot darin spielt, hängt von Einkommen, Zeithorizont und den bereits vorhandenen Bausteinen ab. In den kostenlosen Webinaren von ELEVEL wird genau diese Gesamtstrategie besprochen.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können nach den bisherigen Regeln weiterlaufen. Ein freiwilliger Wechsel ins neue Fördersystem ist vorgesehen. Ob er sich lohnt, hängt von Restlaufzeit, Vertragskosten und Risikoneigung ab und erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.

Fazit: Zwei Zahlen, ein Gesamtbild

Beim Altersvorsorgedepot lohnt es sich, zwei Zahlen zu kennen: 360 Euro – bis dahin fördert der Staat mit 50 Prozent, das ist die Stufe mit der höchsten Förderquote. Und 25 Jahre – bis zu diesem Geburtstag gibt es den einmaligen Bonus von 200 Euro.

Entscheidend bleibt aber die Einordnung: Das Depot ersetzt keine Strategie, es ist ein Baustein darin. Bis zum 1. Januar 2027 ist Zeit, die eigene Förderberechtigung zu klären und sich einen Überblick über die vorhandene Vorsorge zu verschaffen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Versicherungsberatung dar. Ob und in welcher Form eine geförderte Altersvorsorge für dich sinnvoll ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab und sollte individuell geprüft werden.

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Bist du förderberechtigt – und wie viel legt der Staat drauf?

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Dein ErgebnisFörderberechtigtVermutlich förderberechtigtNicht förderberechtigt
380 €vom Staat – allein im ersten JahrZulage – ohne Rentenversicherungsbeitrag keine Förderung

Das sind 106 % auf deinen eigenen Beitrag von 360 € im Jahr.

Mit einem rentenversicherungspflichtigen Job wären es 380 € im ersten Jahr.

Dein Eigenbeitrag360 €
Grundzulage vom Staat180 €
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig)200 €
Förderung im 1. Jahr380 €
Danach pro Jahr180 €
Werkstudenten zahlen in die Rentenversicherung ein – daran hängt die Förderung. Das Werkstudentenprivileg befreit nur von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Du bist rentenversicherungspflichtig beschäftigt und damit unmittelbar zulageberechtigt.
Das Studium allein reicht nicht. Ein Werkstudentenjob oder ein Minijob mit Rentenbeitrag macht dich förderberechtigt – der Bonus aber nur bis 25.
Selbständige sind meist nicht rentenversicherungspflichtig und damit nicht zulageberechtigt. Ausnahmen: Handwerksrolle, Lehrende, Pflegekräfte, KSK-Versicherte.
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig: Du stockst den Arbeitgeberbeitrag auf und bist zulageberechtigt.
Mit der Befreiung fällt die Zulage weg. Beim nächsten Minijob kannst du darauf verzichten: ein paar Euro im Monat gegen bis zu 380 €.
Standard ist die Versicherungspflicht: Wer nichts unterschrieben hat, zahlt ein und ist zulageberechtigt. Die Gehaltsabrechnung zeigt es.

Wie du das ab Januar umsetzt, klären wir im kostenlosen Live-Webinar – mit Q&A und Zertifikat.

Unverbindliche Beispielrechnung nach geltendem Recht, Produkte ab 01.01.2027. Ohne Kinderzulagen. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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