ELEVELAnwärterbezüge im Lehramtsreferendariat liegen 2026 für A13 bei rund 1.750–1.850 € brutto/Monat; in Baden-Württemberg 1.822,62 €. Familienzuschläge kommen obendrauf.
Kurz gesagt: Die Anwärterbezüge im Lehramtsreferendariat liegen 2026 für das Eingangsamt A13 in den meisten Bundesländern bei rund 1.750 bis 1.850 € brutto im Monat — in Baden-Württemberg sind es im höheren Dienst (Gymnasium/Berufsschule) 1.822,62 €. Seit 2006 bestimmen die Länder ihre Besoldung selbst; die Unterschiede sind aber gering. Familienzuschläge kommen obendrauf.
| Bundesland | Brutto / Monat |
|---|---|
| Anwärtergrundbetrag A13 (die meisten Länder) | rund 1.750–1.850 € |
| Baden-Württemberg, höherer Dienst (Gymnasium/Berufsschule) | 1.822,62 € |
| Familienzuschlag (verheiratet / je Kind) | kommt on top |
Alle Angaben sind Bruttowerte ohne Zulagen und Sonderzahlungen.
Man steht nun also vor dem ersten Einsatz in einer Schule. Hier fragt man sich natürlich, was auf einen zukommt. Wie ist die Situation mit den Schülern und wie wird das Gehalt ausfallen.
In diesem Blogbeitrag möchten wir klären, ob der Verdienst denn die ersten Wünsche erfüllen kann.
Diese Frage kann man pauschal nicht so einfach beantworten. Es kommt nämlich auf einige Faktoren an, welche das Gehalt während des Referendariats beeinflussen. So zu nennen ist die Besoldungsgruppe, die Schulart und das Bundesland. Außerdem nimmt auf die Höhe des Gehalts auch der Familienstand Einfluss.
Als Beamter findet man sich in so genannten Besoldungsgruppen wieder. Diese sind ausschlaggebend für die spätere Vergütung. Also hängt das Gehalt maßgeblich mit der Eingruppierung zusammen. Für Referendare ist die Besoldungsgruppe identisch zu der beim Berufsstart im Lehramt. Ihre Anwärterbezüge richten sich also auch der Besoldungsgruppe des Eingangsamts.
Als Lehrer ist man in der Besoldungsgruppe A. Diese gliedert sich noch in Untergruppen von A2 bis A13. Als Grundschullehrer wurde man klassisch in der Besoldungsgruppe A12 einsortiert, wohingegen ein Gymnasiallehrer sich in der Besoldungsgruppe A13 wiederfindet. Inzwischen haben allerdings viele Bundesländer auf A13 für alle Lehrämter umgestellt — auch für die Grundschule; die Anwärterbezüge fallen dann entsprechend höher aus.
Im Jahr 2006 kam es zu einer Änderung, welche besagt, dass die Bundesländer frei über die Besoldung der Beamten bestimmen können. Daraus resultiert, dass die Bundesländer eigene Besoldungstabellen haben und die Anwärterbezüge unterschiedlich hoch ausfallen. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind allerdings gering: Der reine Anwärtergrundbetrag für das Eingangsamt A13 liegt 2026 in den meisten Bundesländern eng beieinander, etwa zwischen 1.750 und 1.850 € brutto im Monat. In Baden-Württemberg sind es im höheren Dienst (Gymnasium/Berufsschule) zum Beispiel 1.822,62 € (Stand April 2026). Dazu kommen je nach Familienstand noch Familienzuschläge.
Im Besoldungsrecht des Bundes findet man die Rechtsgrundlage für den Familienzuschlag und den §§39 f. Bundesbesoldungsgesetz. Dieser sagt aus, dass man wenn man verheiratet ist und/oder ein Kind hat, man den Familienzuschlag erhält. Man hat aber zu berücksichtigen, dass der Familienzuschlag sich stark unterscheiden kann. Wohnt man nun also in Bremen ohne Kind, aber ist verheiratet, so erhält man bei A12 239€. Befindet man sich aber in Baden-Württemberg mit der selben Konstellation so erhält man nur 139€. Der Zuschlag erhöht sich aber pro Kind.
Gender Erklärung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Blogbeitrag die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
2026 für das Eingangsamt A13 in den meisten Bundesländern rund 1.750 bis 1.850 € brutto im Monat — in Baden-Württemberg im höheren Dienst (Gymnasium/Berufsschule) 1.822,62 €. Familienzuschläge kommen obendrauf.
Seit einer Änderung im Jahr 2006 bestimmen die Bundesländer frei über die Besoldung ihrer Beamten. Daraus folgen eigene Besoldungstabellen und unterschiedlich hohe Anwärterbezüge.
Die Rechtsgrundlage steht in §§ 39 f. des Bundesbesoldungsgesetzes. Wer verheiratet ist oder ein Kind hat, erhält zusätzlich zu den Anwärterbezügen einen Familienzuschlag.
Stand: August 2026. Anwärterbezüge sind Ländersache und werden jährlich angepasst; Familienzuschläge (§§ 39 f. BBesG bzw. Landesrecht) kommen hinzu.
→ Vergleiche dieses Gehalt mit über 50 weiteren Berufen in der großen Gehaltsübersicht 2026.