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Kommende Webinare ansehen →Kostenlos · Live · Zertifikat für deine KarriereUnter 25? Dann sichert dir das neue Altersvorsorgedepot 200 € Startbonus — zusätzlich zur jährlichen Förderung.
Altersvorsorge klingt nach einem Thema für später – aber genau jetzt entscheidet sich, wie viel Förderung du überhaupt noch mitnehmen kannst. Ab dem 01.01.2027 startet das neue Altersvorsorgedepot, und wer vor dem 25. Geburtstag einsteigt, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus obendrauf. In diesem Live-Webinar erfährst du, ob du als Studi, Werkstudent:in oder Berufsstarter:in förderberechtigt bist, wie du bis zu 540 € Zulage jährlich sicherst und was du schon jetzt vorbereiten solltest – egal wie viel du monatlich zur Seite legen kannst.


Das Altersvorsorgedepot ist der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente. Statt einer Beitragsgarantie wird direkt in Aktien, Fonds und ETFs angelegt. Das Gesetz ist seit Mai 2026 in Kraft, die Produkte sind ab dem 1. Januar 2027 verfügbar.
Entscheidend ist nicht der Status als Studierende:r, sondern die Rentenversicherungspflicht. Wer einen Werkstudentenjob oder einen Minijob mit eigenem Rentenversicherungsbeitrag hat, ist förderberechtigt. Ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung besteht kein Anspruch auf die Zulagen.
Die Förderung läuft in zwei Stufen: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (also 180 Euro) und 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro (also 360 Euro). Zusammen ergibt das maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Der Mindesteigenbeitrag für eine Förderung liegt bei 120 Euro im Jahr.
Wer sein Altersvorsorgedepot erstmals vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur regulären Zulage. Ein Beispiel: Bei 30 Euro monatlich, also 360 Euro im Jahr, kommen 180 Euro Zulage plus 200 Euro Bonus zusammen. Das sind 380 Euro vom Staat auf 360 Euro Eigenbeitrag im ersten Jahr.
Die beiden Vorhaben werden häufig verwechselt. Das Altersvorsorgedepot richtet sich an Erwachsene und ist bereits beschlossen. Die Frühstart-Rente betrifft Kinder von 6 bis 18 Jahren, für die der Staat 10 Euro monatlich einzahlt; sie befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können nach den bisherigen Förderregeln weitergeführt werden. Ein freiwilliger Wechsel in das neue Fördersystem ist möglich. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Vor 2027 lassen sich noch keine Verträge abschließen. Sinnvoll ist es aber, jetzt die eigene Förderberechtigung zu klären, den passenden Eigenbeitrag zu bestimmen und – falls der 25. Geburtstag naht – den Zeitpunkt der Eröffnung so zu planen, dass der Berufseinsteiger-Bonus nicht verfällt.