ELEVELBrutto-Netto-Rechner für Werkstudenten: dein Netto nach Rentenversicherung und Lohnsteuer (Steuerklasse I oder VI), inklusive Übergangsbereich, Minijob-Grenze (603 €) und 20-Stunden-Regel – Stand 2026.
Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 (BMF), ohne Kinder- und individuelle Freibeträge; Rentenbeitrag mit Übergangsbereich nach § 20 SGB IV. Monat = 4,33 Wochen. Orientierungswerte, keine Steuer- oder Rechtsberatung – maßgeblich sind deine Gehaltsabrechnung und das Finanzamt.
Vom Brutto gehen als Werkstudent nur der Rentenversicherungsbeitrag und gegebenenfalls Lohnsteuer ab. Beispiel 2026: Bei 1.300 Euro brutto im Monat in Steuerklasse I zahlst du 92,80 Euro Rentenversicherung (reduziert im Übergangsbereich) und 6,41 Euro Lohnsteuer – es bleiben rund 1.200 Euro netto. Im Zweitjob mit Steuerklasse VI sind es bei gleichem Brutto rund 1.040 Euro.
In der Vorlesungszeit gilt die 20-Stunden-Regel: Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, verliert das Werkstudentenprivileg. In den Semesterferien darfst du auch Vollzeit arbeiten, ohne den Status zu verlieren.
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat. Bis zu dieser Grenze fällt nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent an, von dem du dich auf Antrag befreien lassen kannst.
Dank Werkstudentenprivileg bist du von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Rentenversicherung zahlst du aber immer: 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil. Verdienst du zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat (Übergangsbereich), ist dein Anteil reduziert – deine Rentenansprüche berechnen sich trotzdem aus dem vollen Verdienst.
In Steuerklasse I fällt als Werkstudent 2026 erst ab etwa 1.252 Euro brutto im Monat Lohnsteuer an. Im Zweitjob (Steuerklasse VI) wird Lohnsteuer ab dem ersten Euro einbehalten. Liegt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung in der Regel vollständig zurück. Dies ist keine Steuerberatung.
Arbeitest du in der Vorlesungszeit dauerhaft über 20 Stunden pro Woche, entfällt das Werkstudentenprivileg und es fallen reguläre Beiträge zu allen Sozialversicherungen an. Ausnahme sind die Semesterferien – im Zweifel prüft das deine Krankenkasse.
→ Alle Gehaltsdaten für über 100 Berufe findest du in unserer großen Gehaltsübersicht 2026.
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